Die Bürger von Garching haben die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihres gemeinschaftlichen Lebens teilzunehmen, indem sie Vorschläge und Ideen einreichen, die dann durch ein eigenes Bürgerhaushalt umgesetzt werden.
Bereits im Jahr 2013 forderten die Bürger von Garching die Einführung eines Bürgerhaushalts (s. Artikel Bei Aufstellung des Haushaltes soll der Garchinger Bürger mehr beteiligt werden auf dieser Homepage). Die Idee, die Gemeinschaft direkt an der Entscheidungsfindung über die Verwendung öffentlicher Mittel zu beteiligen, entstand aus dem Bedürfnis heraus, eine aktive Rolle in der Gestaltung ihrer Stadt zu spielen. Die Forderung nach einem Bürgerhaushalt war ein deutliches Zeichen dafür, dass die Bürger nicht nur Teil des politischen Prozesses sein wollten, sondern auch einen direkten Einfluss auf die Entwicklung unserer Stadt nehmen.
In der Garchinger Bürgerversammlung 2022 wurde auf Antrag von unserem Mitglied Simone Schmidt Antrag auf die Einführung eines Bürgerbudgets angenommen. Der Stadtrat stimmte daraufhin der Umsetzung zu, und die Stadtverwaltung entwickelte ein Online-Verfahren, das ab 5. Februar 2024 über die neue Website unter beteiligung.garching.de abgerufen werden kann.
Der Bürgerhaushalt wird alle zwei Jahre mit einem Budget von 100.000 Euro aufgelegt. Der Entscheidungsprozess gliedert sich in vier Projektphasen:
- Einreichung von Vorschlägen und Ideen
Ab dem 5. Februar bis zum 10. März können alle Einwohner der Stadt Garching, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ihre Vorschläge für Maßnahmen einreichen, die aus dem Bürgerbudget finanziert werden sollen. Eine vorherige Registrierung auf der Website ist erforderlich. Es dürfen nur Garchinger vorschlagen und abstimmen!
- Prüfung der Vorschläge durch die Verwaltung
Nach Abschluss der Vorschlagsphase werden die eingereichten Ideen von der Verwaltung auf ihre Zulässigkeit hin überprüft. Ein Vorschlag ist dann zulässig, wenn er realisierbar ist, das Budget voraussichtlich nicht übersteigt, keine unverhältnismäßig hohen Folgekosten nach sich zieht und die Umsetzung in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Garching fällt. Darüber hinaus muss der Vorschlag dem Gemeinwohl dienen, frei zugänglich und erlebbar sein. Vorschläge, die eine direkte Wirtschaftsförderung oder finanzielle Zuwendungen für private Zwecke vorsehen, sind hingegen nicht zulässig.
- Abstimmungsphase
Die Abstimmung über alle zugelassenen Vorschläge findet vom 6. Mai bis zum 2. Juni statt. Jeder Teilnehmer erhält ein virtuelles Budget in Höhe von 100.000 Euro und kann seine Stimme durch die Verteilung dieses Budgets auf die vorgeschlagenen Projekte abgeben.
- Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses und Umsetzungsphase
Das Ergebnis der Abstimmung wird am Tag nach Ablauf der Abstimmungsphase veröffentlicht. Die Umsetzung der ausgewählten Vorschläge soll zeitnah im folgenden Jahr erfolgen.