Ausblick
Die Zersiedlung Garchings mit seinen Ortsteilen wie Hochbrück und dessen Gewerbegebiet, wie Dirnismaning, dem Hochschul- und Forschungsgelände und dem Sportpark am Garchinger See sowie dem wirtschaftlich nur schwer am Leben zu haltenden Ortszentrum, stellen hohe Anforderungen an eine neue, ganzheitliche Stadtplanung.
Mit der Erstellung eines Leitbilds, des Stadtentwicklungskonzepts und schließlich dem neuen Flächennutzungsplan wurde versucht, diesen Anforderungen gerecht zu werden:
- Das Leitbild beschreibt die Ziele, wie, wohin und wie schnell wir uns entwickeln wollen.
- Das Konzept macht strategische Aussagen dazu, wo und wie das, was wir wollen, gestalterisch umgesetzt werden kann oder soll.
- Der Flächennutzungsplan letztlich gibt dafür den groben Rahmen und legt die möglichen Nutzungen der verschiedenen Flächen verbindlich für eine gewisse Zeit fest, aber er beschreibt keine Maßnahmen.
Deshalb muss bei der Konkretisierung des Flächennutzungsplans, d.h. bei der Aufstellung von Bebauungsplänen immer wieder mit bedacht werden, ob die Vorhaben in Geschwindigkeit, in Ausmaß, Gestaltung und Zuordnung, auch zu Leitbild und Stadtentwicklungskonzept passen, ob und wie sie einer Zusammenschau der verschiedenen Aussagen des Leitbilds Rechnung tragen.
Grundstückseigentümer und Investoren werden hier auf eine maximale Wertschöpfung und Rendite drängen; das ist ihr Recht.
Aufgabe von Bürgermeister und Stadtrat ist es aber, das Wohl und die Lebensqualität der Garchinger Bevölkerung entsprechend dem Leitbild zu sichern und zu verbessern.
Absehbare Konflikte benötigen zu ihrer Entschärfung und Lösung einen offenen Dialog, den Austausch von Argumenten und transparente Entscheidungen.
Dafür stehen wir.
Ziele
- Verbesserung der Lebensqualität für alle Bevölkerungsschichten durch Umstrukturierungsmaßnahmen von Wohnen und Gewerbe. Nachhaltige Sicherung der Lebensqualität bei jeder räumlicher Weiterentwicklung, die einer ökonomischen, ökologischen und sozialen Betrachtungsweise gerecht werden muss. (So stand es bereits im Programm 2002 und wurde in die Präambel des Leitbilds von Garching aufgenommen! )
- Vermeidung großen Flächenverbrauchs durch sinnvolle Zuordnung der Nutzungen Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Grünanlagen, Forschungseinrichtungen, kommunale Infrastruktur und Ausschöpfen vorhandener Nutzungspotenziale.
- Verkehrsvermeidung durch Planung einer “Stadt der kurzen Wege” ( d.h. Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Freizeitgestaltung liegen nahe beieinander, die Bedürfnisse werden am Ort befriedigt).
- Sicherung und Entwicklung der ortsnahen Freiräume sowie konsequente ÖPNV – orientierte Siedlungsentwicklung.
- Behutsames und ausgewogenes Bevölkerungswachstum durch Zuzug und Neubauten bei gleichzeitiger Schaffung der Voraussetzungen für Arbeitsplätze, die langfristig sicher, wettbewerbsfähig und umweltfreundlich sind.
- Offenhalten einer zukünftigen Entwicklung über das Jahr 2020 hinaus.
- Räumliches und funktionales Zusammenwachsen von Garching und Hochschul- und Forschungsgelände.
- Über städtebauliche Verträge konsequent die Finanzierung des Infrastrukturaufwands durch die planungsbegünstigten Grundstückseigentümer sichern.
- Neue Formen der Kooperation (Public – Privat – Partnership) durch Zusammenarbeit und Abstimmung mit der privaten Wirtschaft, den Investoren und Bauherrn ausschöpfen.
- Qualitätsvolle städtebauliche Entwicklung und architektonische Gestaltung durch Architektenwettbewerbe bei allen größeren städtebaulichen Veränderungen und bei Ausweisung neuer Baugebiete.
Maßnahmen
1. Siedlung:
- Ansiedlung von hochwertigen, umweltfreundlichen Gewerbebetrieben unter Nutzung der durch TU und Gründerzentrum gegeben Standortvorteile.
- Entwicklung und Abrundung eines hochwertigen Siedlungsgebiets Hochbrück- auch am Schleißheimer Kanal- mit Trenngrün zu den hochwertigen Gewerbeflächen.
- Entwicklung eines hochwertigen Gewerbegebiets vom U-Bahnhof Hochbrück Richtung Schleißheimer Kanal, sowie Neuordnung und Umstrukturierung des Gewerbealtbestands.
- Ausweisung aber auch Verdichtung der Gewerbeflächen bei ÖPNV-Anschluss.
- Genossenschaftlicher Wohnungsbau zur Erzielung preiswerten und bezahlbaren Wohnraums für Familien und Alleinerziehende.
- Ausweisung und Bau von deutlich mehr Studentenwohnungen in Kooperation mit Studentenwerk oder Privatinvestoren unter Schaffung einer angemessenen Infrastruktur ( z.B. Kommunikationszone ).
- Einbindung der TU und des Landes Bayern für die Finanzierung von Studentenunterkünften bei zukünftigen Verlagerungen neuer Institute nach Garching.
- Behutsames Einwohnerwachstum in Hochbrück zur Sicherung und Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur.
- Schaffung der baulichen Voraussetzungen für einen Versorger mit Lebensmittel des täglichen Bedarfs, im Süden und Osten Garchings.
- Mischformen von Wohnen und Arbeiten durch Handwerkerhöfe, Künstlerateliers, Praxen und fußläufig erreichbare Einrichtungen der Nahversorgung.
- Bau einer Dreifachturnhalle an der Schleißheimerstraße und langfristig, Erstellung eines neuen Sportgeländes zwischen Garching Nord und Forschungsgelände zur gemeinsamen Nutzung für Garchinger Vereine und TU , bei Mischfinanzierung durch Stadt, TU und Sponsoren wie Siemens oder BMW.
- Ausweisung und Sicherung auch innerstädtischer Grünflächen, Grünachsen mit Landschaftsbezug, Parks und Wasserläufe, um Stadt und Landschaft zu verbinden.
- Erhaltung der offenen Landschaft im Osten und Waldstreifen an der südlichen Gemeindegrenze zu München.
- Wettbewerb für ein Gestaltungs- und Nutzungskonzept für einen Ortspark im Osten.
- Aufwertung des Landschafts- und Stadtbildes durch Eingrünungs- und Grünstrukturierungsmaßnahmen: Im Bestand beim Gewerbegebiet Hochbrück, auf dem Forschungs- und Hochschulgelände sowie bei neu auszuweisenden Baugebieten.
2. Wohnen:
- Ausweisung von Baugebieten, die den Wohnbedürfnissen aller sozialer Schichten Rechnung tragen und Aufwertung benachteiligter Wohngebiete.
- Ausweisung durchgrünter Baugebiete mit hoher Wohnqualität und attraktivem Wohnumfeld.
- Schaffung eines Wohnumfeldes, das den besonderen Bedürfnissen junger Familien Rechnung trägt.
- Mehr Wohnraum für Gastwissenschaftler, Wissenschaftler und Studenten.
- Planung von Mehrgenerationenhäusern und Single-Wohnungen in Familienwohngebieten.
- Vorrangige Fortführung des Einheimischen-Grunderwerbsmodell, verstärkt auch für Eigentumswohnungen.
- Vermeidung einseitiger Bevölkerungsstrukturen.
3. Verkehr:
- Bau der Gemeindeverbindungsstraße über Dirnismaning hinaus mit optimaler Anbindung an das Gewerbegebiet und die U-Bahn, zur schnellstmöglichen Entlastung des städtischen Verkehrs.
- Höhenfreie Querung der B 471.
- Neben der städtebaulichen Integration der B 471 in Hochbrück ist eine weitere Option für eine Spange zwischen Gemeindeverbindungsstraße und B 13 offen zu halten.
- Erweiterung des Parkflächenangebots an der U-Bahn in Hochbrück und auf dem Hochschul- und Forschungsgelände.
- Kreuzung B11 / B 471: Höhengleiche Einschleifung zur Brechung des Durchgangsverkehrs und Kreisverkehr an der Kreuzung B 11 / B 471 alt.
- Rückbau und städtebauliche Integration der B 11, Tempo 30 in ganz Garching mit Ausnahme der Hauptverkehrsstraßen .
- Ausbau eines durchgehenden und barrierefreien innerstädtischen Radwegnetzes und straßenbegleitende Radwege entlang der Hauptsraßen ( insbesondere bei Rückbau der B 11 ).
- Wirkungsvolle Lärmschutzmaßnahmen an der B 471 (durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung ) und an der neuen Umgehungsstraße.
- Öffnung der Durchfahrt Mühlfeldweg – B 471 alt, da das durch die Bebauung in Garching Ost zusätzliche Verkehrsaufkommen nicht ausschließlich über den Auweg abgeleitet werden kann; ggf. Regelung der Verkehrsströme über Einbahnstraßen.
- Errichtung und Ausbau witterungsgeschützter Fahrradabstellplätze, da weit mehr Personen mit dem Rad zur U-Bahn fahren als mit dem Bus.
- Weiterführung der U-Bahn zum Flughafen statt Bau des Transrapid. Dadurch Reduzierung des Betriebkostenbeitrags der Stadt, öffentliche Anbindung des Münchner Norden an den Flughafen und Verkehrsentlastung.
- Optimierung des Busnetzes zur U-Bahnstation für alle Ortsteile, da vor allem Ältere und Kinder auf den Bus angewiesen sind. Verhandlungen zur Anbindung an Nachbargemeinden.
- Verkehrsminderungskonzept zur Verringerung des KFZ – Binnenverkehrs
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