In der Sitzung des Stadtrates vom 24.07.2014 beschloss der Garchinger Stadtrat der Bayernwerk AG Genussrechtskapital zum Nominalbetrag in Höhe von 5,5 Mio. € abzukaufen. Aufgrund der Tatsache, dass nach dem derzeitigen Wirtschaftsplan bis zum Jahre 2018 weiteres Eigenkapital von ca. 9 Mio. € in die EWG nachgeschossen werden muss, ist davon auszugehen, dass das Genussrechtskapital wertlos ist. Eine finanzielle Stärkung der EWG findet durch diesen Abkauf nicht statt. Einzig und allein der Mitgesellschafter Bayernwerk profitiert von dieser Transaktion finanziell ohne das die Stadt Garching eine erkennbare Gegenleistung erhält.

Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund dafür, dass die Stadt Garching das früher von der Bayernwerk eingegangene Investitionsrisiko nunmehr mitträgt. Das Bayernwerk (vormals E.ON) hat darauf spekuliert, dass das Genussrechtskapital in Höhe von 11 Mio. € verzinst wird. Hierbei war ein Zinssatz von 7% garantiert, welcher bei einem positiven Geschäftsergebnis der EWG bis zu 30% steigen konnte. Wären die Businesspläne aus dem Jahre 2008 aufgegangen, hätte das Bayernwerk sicherlich nicht die Genussrechtszinsen mit der Stadt Garching geteilt. Nun aber sollen die Schulden geteilt werden zum Nachteil der Garchinger Steuerzahler nach dem Grundsatz „Gewinne privatisieren und Schulden vergemeinschaften“.

Auf Seite IV. des Vorbericht zum 1. Nachtragshaushalt 2014, beschlossen in der Sitzung des Stadtrates vom 23.10.2014, lautet es treffend: „Die Finanzierung des Erwerbs der Genussrechtanteile an der EWG erfolgt im Finanzplan im Wesentlichen durch zu erwartende Steuermehreinnahmen auf Basis der Entwicklung 2014.“ Es ist zu befürchten, dass diese zu erwartenden Steuermehreinnahmen an anderer Stelle (z.B. Sanierung Grundschule Ost) fehlen werden.


Norbert Fröhler

Ich war von 2002 bis 2015 Stadtrat und informiere Sie in meinen Beiträgen über kommunalpolitische Themen aus der Stadt Garching b. München, die mir wichtig sind.