Die Bürgerversammlung vom 26.02.2013 hat mit großer Mehrheit den Antrag des Garchinger Gewerbeverbandes, vertreten durch Herrn Albert Pradler, angenommen, dass während des Rückbau der B11 die Ortsdurchfahrt nicht gesperrt wird. Der Gewerbeverband hat im Namen betroffenen Einzelhandelsgeschäfte und Lokale entlang der innerörtlichen B11 in einem offenen Brief an Bürgermeisterin Hannelore Gabor die angedachte Vollsperrung der Ortsdurchfahrt während der Bauzeit von sechs Monaten als existenzbedrohende Gefahr für einzelne Garchinger Gewerbetreibende angeprangert. Zudem befürchtet der Gewerbeverband, dass der aus der Baumaßnahme resultierende Rückgang des Durchgangsverkehr zu Geschäftsaufgaben und damit zu einer Reduzierung des Waren- und Dienstleistungsangebots für die Garchinger Bürger führt.
Da die üblichen Fristen, in welchen Anträge aus der Bürgerversammlung im Stadtrat behandelt werden, die Behandlung dieser dringenden Angelegenheit verzögert, stellten die Bürger für Garching folgenden Eil-Antrag gem. § 23 Abs. 2 Nr. 1 GO für die Stadtratssitzung am 28.02.2013:
- Überprüfung der geplanten Rückbaumaßnahme und Veränderung hin zu einer einzelhandelsfreundlichen Verkehrsführung und Parkplatz-Situation unter Beachtung der Grundzüge der Planung gem. Stadtratssitzung vom 06.10.2011
- Keine Vollsperrung der innerörtlichen B 11 für den Durchgangsverkehr, ausgenommen LKW über 3,5 Tonnen, während der Baumaßnahme
- Unterstützung der Stadt Garching für die betroffenen Gewerbetreibenden
Diesen Eil-Antrag nahm der Stadtrat an und beschloss, dass während der Rückbaumaßnahme eine einzelhandelsfreundlichen Verkehrsführung zu gewährleisten und die Vollsperrung der innerörtlichen B 11 für den Durchgangsverkehr, ausgenommen LKW über 3,5 Tonnen, während der Baumaßnahme soweit wie möglich zu vermeiden ist. Es liegt nun an Bürgermeisterin Hannelore Gabor, den Beschluss des Stadtrates im Einvernehmen mit den Beteiligten zum Erhalt der Garchinger Geschäfte umzusetzen.
Zur Historie:
Der Stadtrat stimmte der Planung für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt B 11, Münchener Straße und Freisinger Landstraße, in der Stadtratssitzung vom 06.10.2011 zu. Über den Ablauf für den Rückbau wurde der Stadtrat nicht informiert. Erstmals Stadtrat Florian Baierl erkundigt sich in der Haupt- und Finanzausschuss vom 19.02.2013 zu der geplanten Infoveranstaltung zum Rückbau der B11-Ortsdurchfahrt am 04.03.2013 und wollte wissen, wer den Zeitplan für den Rückbau und auch den Termin für diese Veranstaltung festgelegt hat. Frau Hannelore Gabor meinte dazu, dass die Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt in der Federführung des Straßenbauamtes liegt.
Die ursprüngliche Planung wurde nach der Stadtratssitzung vom 18.02.2010 überarbeitet, da diese im Stadtrat aus verschiedenen Gründen keine Mehrheit bekommen hätte (vgl. hierzu auch den Artikel Umgestaltung der Ortsdurchfahrt vom 19.08.2010 auf dieser Seite). Nach vielen Vorstellungs- und Besprechungsterminen, mit der Verwaltung, den Stadtratsfraktionen und dem Staatlichen Bauamt Freising, legte die Verwaltung eine abgeänderte Planung vor, welche gegenüber der ursprüngliche Planungsentwurf folgende wesentlichen Änderungen beinhaltet:
- Fahrbahnbreite im Regelfall statt ursprünglich 6,50m auf nun 7,00m, bzw. an Ausweichstellen größer
- Geh- und Radwege, die direkt an die Fahrbahn grenzen mit einer Mindestbreite von 3,00 m
- Bushaltestelle Süd (Wasserturm) als „Buscap“ mit Querungshilfe
- Baumscheiben an einigen Stellen, die in die Gehbahnbeläge integriert sind bei Breiten über 3,0 m des Geh-und Radweges
- Baumraster im Norden der Freisinger Landstraße so ausgerichtet, dass Parkbuchten für PKWs ohne Umpflanzung von Bäumen mit überschaubarem Aufwand nachträglich im Bereich der Grünstreifens realisierbar wären
Die Stadt Garching finanziert von den Kosten der Maßnahme mehr als die Hälfte. Die Einzelheiten können hierzu leider nicht dargestellt werden, da der Stadtrat hierüber aus nicht nachvollziehbaren Gründen lediglich in der nicht-öffentliche Sitzung vom 04.10.2012 informiert wurde. Auf Grund des hohen Kostenanteils hat die Stadtverwaltung auch Mitbestimmung- und Mitspracherecht wie der Rückbau der Ortsdurchfahrt abzulaufen hat.