Voithstraße in Hochbrück

Voithstraße in Hochbrück

Die Verwaltung ignoriert den Wunsch der Hochbrücker Bürger und hebt auf Wunsch der Bürgermeisterin, welchen sie bei einer mobilen Bürgersprechstunde gesammelt hat, das auf Grund des Beschluss der Stadtteilversammlung Hochbrück im Dezember 2010 angeordnete Halteverbot in der Voithstraße zwischen Sparkasse und der Einfahrt zur Firma Voith auf. Dies lassen sich die Hochbrücker nicht gefallen und beantragen in der Stadtteilversammlung im November 2012 das Halteverbot wieder anzuordnen. Auf Vorschlag der Verwaltung wird zunächst ein Geschwindigkeitsanzeigegerät aufgestellt und die Geschwindigkeit durch die kommunale Verkehrsüberwachung verstärkt kontrolliert. Der Haupt und Finanzausschuss wird in seiner nächsten Sitzung über die Wiederanordnung des Halteverbots entscheiden.

Lesenswert ist in diesem Zusammenhang der Sachvortrag für die Stadtratssitzung am 24.01.2013 zum Antrag aus der Stadtteilversammlung Hochbrück auf Wiederanordnung des beidseitigen Halteverbotes in der Voithstraße:

„I. Sachvortrag:

In der Stadtteilversammlung Hochbrück am 27.11.2012 wurde der Antrag gestellt, das beidseitige absolute Halteverbot in der Voithstraße wieder anzuordnen.

Rückblick:

Bis Ende 2010 war das Parken in der gesamten Voithstraße, insbesondere zwischen Sparkasse und der Einfahrt zur Firma Voith, möglich. In der Stadtteilversammlung Hochbrück am 01.12.2010 wurde der Antrag auf ein beidseitiges Halteverbot in der Voithstraße gestellt. Begründet wurde der Antrag insbesondere damit, dass parkende Fahrzeuge die Fahrbahn verengen und es dadurch immer wieder zu Bremsmanövern kommt. Zudem werden spielende Kinder, die sich im Bereich der Voithstraße und der Gehwege befinden, nicht gut und rechtzeitig vom vorbeifahrenden Verkehr erkannt. Aufgrund dieses mehrheitlich in der Bürgerversammlung angenommenen Antrages wurde am 2.12.2010 ein generelles Haltverbot auf beiden Straßenseiten angeordnet (Anlage 1).

Bei der Zukunftswerkstatt am 16.06.2012 in Hochbrück wurde thematisiert, dass es auf Grund des beidseitigen Halteverbots zu einer Raserei der Autofahrer komme und die Sicherheit für Kinder und Erwachsene gefährdet sei.

Daraufhin wurde bei der mobilen Bürgersprechstunde am 21.06.2012 von einigen direkt betroffenen Anwohnern der Voithstraße der Antrag gestellt, die Anordnung vom 02.12.2010 wieder zurückzunehmen und ein versetztes Parken zuzulassen (Anlage 2). Durch ein versetztes Parken soll die Geschwindigkeit im Bereich der Engstellen gedrosselt, der Verkehrsfluss gemindert und die Sicherheit insbesondere für Kinder erhöht werden.

Die Verwaltung hat diesem Wunsch mit Anordnung vom 25.06.2012 entsprochen und ein versetztes Halteverbot angeordnet. Damit war ein Parken teilweise wieder möglich.

Durch den Beschluss der Stadtteilversammlung soll der Zustand wieder hergestellt werden, der von Dezember 2010 bis Juni 2012 bestanden hat.

Die Verwaltung zeigt im Folgenden die Möglichkeiten auf, um im Bereich der Voithstraße Einfluss auf die Verkehrsverhältnisse zu nehmen:

1. Verstärktes, dauerhaftes Aufstellen eines Geschwindigkeitsanzeigegerätes

Die Stadtverwaltung hat in den letzten 2 Jahren ca. alle 4 Monate das Geschwindigkeitsanzeigegerät (Smiley) aufgestellt. Nach einer Auswertung im November 2010 haben knapp 70 Prozent aller Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Nach einer aktuellen Auswertung vom Oktober 2012 lagen gut 20 Prozent Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. Schon durch das Aufstellen des Geschwindigkeitsanzeigegeräts werden Verkehrsteilnehmer an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit erinnert und zum langsameren Fahren angeleitet.

2. Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung (Blitzen)

Hier ergab die Auswertung, dass im November/Dezember 2011 die Anzahl der Verstöße bei 14,15 Prozent lag. Im September/Oktober 2012 ist die Anzahl auf durchschnittliche 7,25 Prozent gesunken. Diese Reduzierung kann damit begründet werden, dass Verkehrsteilnehmer durchaus reagieren, wenn ein Verwarnungs- oder Bußgeld oder ein Führerscheinentzug im Raum steht. Mittlerweile ist den Anwohnern bekannt, wo die Messstellen aufgebaut sind, was letztlich zu einer Geschwindigkeitsreduzierung führt.

3. Festinstallierte Messstellen „Starenkästen“

Das Anbringen einer festinstallierten Messstelle ist an eine Reihe von Auflagen gebunden.

Eine stationäre Anlage ist nur dann genehmigungsfähig, wenn
– ein auf Geschwindigkeitsüberschreitungen basierender Unfallschwerpunkt gegeben ist
– der Messerfolg nicht mit herkömmlichen Mitteln erreicht werden kann

Nach telefonischer Rücksprache bestätigte das Bayerische Innenministerium, dass ein solcher Antrag abgelehnt werden müsse, da keine der beiden Voraussetzungen erfüllt ist. Zudem ist mit Kosten von ca. 100.000 Euro für eine derartige Maßnahme zu rechnen.

Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, zunächst das Geschwindigkeitsanzeigegerät (gemäß Anlage 3) für eine Dauer von drei Monaten aufzustellen. Parallel hierzu werden Geschwindigkeitskontrollen durch die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung verstärkt angeordnet. Die Ergebnisse werden dem Stadtrat zeitnah vorgelegt, um dann endgültig über den Antrag auf Wieder-Anordnung des Haltverbots in der Voithstraße zu entscheiden.“


Norbert Fröhler

Ich war von 2002 bis 2015 Stadtrat und informiere Sie in meinen Beiträgen über kommunalpolitische Themen aus der Stadt Garching b. München, die mir wichtig sind.