Die kassenärztliche Vereinigung in Bayern ( KVB ) hat eine Erhöhung der Zulassungsquote für Ärzte in Garching abgelehnt. Selbst wenn ein Gutachten den Bedarf Garchings an zusätzlichen Zulassungen belegen sollte, gehe es nicht um die Sicherstellung des Bedarfs einer einzelnen Stadt, sondern des Landkreises, orientiert am Arzt-Einwohner-Verhältnis. Und dieser Bedarf sei sichergesetellt, zumal Anreisestrecken von bis zu 20 km zumutbar seien.

Soweit die KVB in einem Schreiben an die Stadt. Diese Aussagen sind z.T. falsch, irreführend und fordern heftigen Widerspruch heraus:

  1. Im Falle Garchings ist nicht der Landkreis München die Bezugsgröße für das Arzt-Einwohner-Verhältnis, sondern der Planungsbereich München. Dieser umfasst Stadt und Landkreis München, sowie einige überdurchschnittlich gut versorgte Kommunen der Landkreise Ebersberg, Starnberg und Fürstenfeldbruck (KVB Bedarfsplanung).
  2. Die kassenärztliche Versorgung bzw. Zulassung ist zum Nachteil der Menschen in Garching und des Münchner Nordens insgesamt völlig ungleich verteilt: Laut Bedarfsplanung Hausärzte beträgt das Arzt-Einwohner-Verhältnis in Garching 1 zu 2750; zusammen mit den räumlich noch nahe gelegenen Kommunen Ismaning, Ober- und Unterschleißheim immer noch 1 zu 2150. Ganz anders im Münchner Westen und Süden, bei ebenfalls räumlich nah zueinander gelegenen Kommunen: Gräfelfing und Planegg 1 zu 1250; Unterhaching, Neubiberg und Ottobrunn 1 zu 1100; Pullach und Grünwald 1 zu 1050.
  3. Diese Zahlen belegen einen eklatanten Widerspruch zum Sicherstellungsauftrag der KVB: „Ziel ist es, die Bevölkerung wohnortnah, ausreichend, zweckmäßig…zu versorgen“. Davon kann in Garching und im Münchner Norden nicht die Rede sein, wenn durch das Gesetz als bedarfsgerechte Versorgung eine Verhältniszahl für Hausärzte pro Einwohner von 1 zu 1671 festgelegt ist.
  4. Die Bedarfsplanung der KVB soll auch Gründe für regionale Abweichungen wie z.B. „räumliche Faktoren“ oder „infrastrukturelle Besonderheiten“ vorsehen. Diesen regionalen Abweichungen wird durch den jüngsten Bescheid der KVB und deren Festsetzungen aber nicht Rechnung getragen. Z.B. bleibt unberücksichtigt, dass sich täglich neben den ca. 17.000 Einwohnern noch rund 40.000 Einpendler im Stadtgebiet von Garching bewegen, dass viele umliegende Kommunen öffentlich nur schwer oder gar nicht zu erreichen sind.
  5. Das alles könnte ein Gutachten belegen und deshalb sollte dieses, trotz ablehnender Haltung der KVB, erstellt werden. Denn nicht die KVB kann über eine gutachterliche Feststellung eines Mehrbedarfs entscheiden bzw. einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf ablehnen, sondern ausschließlich der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (Bedarfsplanrichtlinie § 35 ).
  6. Die KVB kann nicht nach Gutdünken handeln. Sie unterliegt der Rechtsaufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und diesem ist der Bedarfsplan zur Prüfung vorzulegen.

Deshalb werden wir Bürger für Garching alles unternehmen, um die ärztliche Versorgung in Garching zu verbessern.

Dr. Sepp Koch
Vorsitzender der Bürger für Garching