Seit etwa 20 Jahren fordert die BfG die Erstellung eines Gesamtverkehrskonzepts, das eine deutliche Verkehrsreduzierung zum Ziel hat. Allerdings sollte dieses Konzept von der Verwaltung unter Beiziehung von Experten und unter Beteiligung des Stadtrats ausgearbeitet werden. So steht im Leitbild: „Wir werden alle Anstrengungen unternehmen um den KFZ-Verkehr innerhalb des Stadtgebiets zu reduzieren indem wir die Verkehrsberuhigung forcieren, Fuß- und Radwege ausbauen.“

Eine Vielzahl notwendiger verkehrlicher Maßnahmen wie z.B. Shared-Space oder Fahrradstreifen, hängt von einer Rückstufung der Münchener Straße / Freisinger Landstraße zur Ortsstraße ab (Zumindest begründet die Verwaltung Schulter zuckend damit ihr Nichtstun). Offen ist, wann diese Rückstufung kommt. Also bedarf es anderer, kleinteiliger Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung und Verkehrssicherheit.

2009 wurde vom Straßenbauamt leider unser Vorschlag abgelehnt, den Bereich zwischen Neuwirt und Poseidon, in eine Shared-Space-Zone umzugestalten.

Henrika Behler, Fraktionsvorsitzende von 2002-2014


In meiner Geburtsstadt Bad Aibling wurde nach etwa 20 Jahren Diskussion vor ca. 8 Jahren. „Shared-Space“ um den Marienplatz im Zentrum eingeführt. Voraussetzung war der Bau einer seit 50 Jahren umstrittenen Umgehungsstraße, so dass im Bereich der Zufahrten zur „Shared-Space“ Zone Tempo 30 möglich wurde. Im Bereich von „Shared-Space“ gilt Tempo 20 (und alle fahren wirklich nur Schrittempo). Bauliche Veränderungen in der Straßenführung (Kreisel, Kegel, eindeutige Markierungen ), führten dazu, dass diese Zone sehr gut angenommen wird, es keine Ampeln braucht, es keine Unfälle gibt (= alle Verkehrsteilnehmer nehmen Rücksicht aufeinander ) und die Lastwagen meiden nach Möglichkeit diese Zone! Sollte man sich mal ansehen.

Die Verkehrssicherheit vor allem zwischen Auweg und Augustiner ist zu verbessern!

Seit 2017 gibt es eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die eine streckenbezogene Temporeduzierung auf Hauptverkehrsstraßen als Regelgeschwindigkeit vorsieht:

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an der Straße gelegenen Kindergärten…, Schulen… in der Regel auf Tempo 30km/h zu beschränken…, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen…oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen ( z.B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern ) vorhanden ist.

Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit XI. der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Jedenfalls ist diese streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Auweg und Augustiner zu beantragen und ggf. auch gerichtlich gegen das Landratsamt durchzusetzen. So würde die Stadt ein unabhängiges Urteil bezüglich der Notwendigkeit und Berechtigung erhalten. Dann könnten schon ein Reihe von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit angegangen werden.

Engstelle am Neuwirt

Um kurzfristig eine Verbesserung zu erreichen, sollte an den engsten Stellen das Parken verboten werden und die dann freien Flächen mit Radlständern bei weniger Platzbedarf bestückt werden. Dem Neuwirt könnten auch einige Stellplätze in der Tiefgarage vom Rathaus angeboten werden oder man trifft eine Vereinbarung, dass die Parkplätze beim Bio-Markt in der Zeit, in der dieser geschlossen hat, auch von Gästen des Neuwirts genutzt werden können. Aber da müsste unser Bürgermeister einmal vorangehen und Initiative ergreifen.

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