In der Stadtratssitzung vom 21.03.2013 wurde unter dem öffentlichen TOP meine Beratertätigkeit für Herrn Daniel Klotz bekannt gegeben. Zudem wurde in der Stadtratssitzung vom 28.02.2013 unter TOP Ö7 “Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen zu EWG vom 22.12.2012” völlig sachfremd auf die Beratertätigkeit eines Stadtratmitgliedes für den ehemaligen Mitgesellschafter der Energie-Wende-Garching GmbH & Co. KG (im folgenden EWG), nämlich der Firma AR Recycling GmbH (im folgenden AR), Bezug genommen. In der Presseberichterstattung über diese Sitzung wurde bereits veröffentlicht, dass es sich bei diesem Stadtrat um mich handelt.
Der Vorwurf, dass ich die Interessen der Stadt Garching verletzte und das Wohl der Allgemeinheit gefährde, wird von mir ausdrücklich zurückgewiesen.
Richtig ist, dass ich Herrn Daniel Klotz im Rahmen der Ausstiegsverhandlungen der AR aus der EWG zu drei Besprechungen am 29.03.2012, 12.04.2012 und 24.04.2012 bei der Stadt Garching begleitet habe. Der Grund für den Ausstieg der AR lag darin, dass ein weiterer Fortbestand der EWG nur durch Nachschüsse von Eigenkapital – im März 2012 war eine Nachschusspflicht für 2012 in Höhe von 9 Mio. € durch die Gesellschafter geplant – möglich ist und diese Nachschusspflicht in Millionenhöhe die finanzielle Leistungsfähigkeit der AR überstieg.
Nachdem die Ausstiegsverhandlungen zwischen der Stadtverwaltung und der AR zunächst wenig erfolgversprechend und sehr emotional geführt wurden, hat letztendlich meine Anwesenheit dazu beigetragen, dass die Diskussion sich versachlichte und am 24.04.2012 zu einem Abschluss gebracht wurde. Insbesondere für die EWG wurde ein sehr gutes Ergebnis, welches die Regelungen des ursprünglichen Beteiligungsvertrag bei weitem übertraf, wie folgt erzielt:
- Die AR gewährt der EWG eines weitreichendes Wettbewerbsverbot bis zum 31.12.2030. Unter Androhung einer hohen Vertragsstrafe darf sich die AR an keinem Unternehmen beteiligen oder ein solches beliefern, welches im Stadtgebiet Garching (ausgenommen ist das erweiterte Betriebsgelände der AR) leitungsgebundene Fernwärme aus Geothermie oder Biomasse erzeugt oder liefert. Dies ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem Beteiligungsvertrag aus dem Jahre 2009, welcher lediglich ein Wettbewerbsverbot von zwei Jahren vorsah[1].
- Die AR sowie deren Gesellschafter verpflichten sich die in Form von Bürgschaften und Grundschulden gegeben Sicherheiten für die EWG in Höhe von 7,6 Mio. € bis zum 31.12.2025 weiter zur Verfügung zu stellen.
- Die AR verpflichtet sich, für die EWG den Rückbau der Bohrplätze zum halben marktüblichen Preis durchzuführen. Der Bohrplatz TH2 wurde bereits im Jahre 2012 von der AR zurückgebaut, Bohrplatz TH1 wird im Jahre 2013 folgen.
- Die AR bzw. deren Gesellschafter gewähren der EWG eine Dienstbarkeit für den Bau und dauernden Betrieb eines Biomasseheizwerkes / Biomasseheizkraftwerk auf dem dafür geplanten Grundstück bis zum 31.12.2016. Hierzu bleibt auch der Vorvertrag mit der AR für zu liefernde Biomasse bestehen. Die AR ist berechtigt, die Löschung der Dienstbarkeit zu verlangen, wenn ein Drittinvestor auf dem geplanten Grundstück ein Biomasseheizwerk / Biomasseheizkraftwerk errichten will und dieser Drittinvestor sich verpflichtet, der EWG die erzeugte Wärme ganz oder teilweise vorrangig zu marktgerechten Bedingungen zu liefern.
Wegen meiner “Beratertätigkeit” für Herrn Daniel Klotz wurde von der Stadt Garching gegen mich Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer München eingereicht, welche keine berufsrechtlichen Verstöße von mir feststellt. Es sind mir auch keine Verstöße nach Kommunalrecht gem. Art. 20[2] und 50[3] BayGO vorzuwerfen. Aufgrund meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich durchaus in der Lage, die mir unterstellte Interessenskollision zu bewältigen. Soweit ich bei einzelnen Tagesordnungspunkten befangen bin, ist der Umgang mit dieser Situation – genauso wie zum Beispiel für andere Stadträte, deren Grundstücke Gegenstand einer Beratung im Stadtrat sind – in Art. 49[4] BayGO geregelt.
Die gegen mich erhobenen Vorwürfe sind vielmehr dahingehend zu verstehen, dass die Spitze der Stadtverwaltung eigene Fehler und Unvermögen bei der Ausübung ihrer Aufsichtpflicht über die EWG ablenken will.
In der Stadtratssitzung vom 28.02.2013 habe ich den Vorwurf erhoben, dass die Stadtverwaltung den Stadtrat nicht hinreichend über die wirtschaftliche Entwicklungen der EWG informiert hat. Die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Biomassenetzes in Hochbrück mit der Beschränkung der Verwendung von Althölzern lediglich der Klasse AI und AII war von Anfang an nicht gegeben. Der Stadtrat wurde zu diesem entscheidenden Punkt im Genehmigungsverfahren nicht umfassend informiert. Nach einem mir vorliegenden Vermerk der Regierung von Oberbayern vom 19.10.2009 zum Genehmigungsverfahren Hochbrück kündigte diese an, dass im Genehmigungsbescheid für das Biomasseheizwerk detailliert geregelt wird, welche Hölzer die EWG annehmen darf. Nach der Auffassung der Genehmigungsbehörde können neben AI Hölzern – diese sind vorrangig stofflich zu verwerten – nur herkunftsbezogene Althözer der Holzklasse AII als Brennstoff eingesetzt werden. Nicht verwendet werden dürfen Althölzer von Wertstoffhöfen. Aufgrund dieser Auflagen war fraglich, ob und in welchem Umfang der damalige Mitgesellschafter AR als Altholzlieferant in Betracht kommt und ob ausreichend Altholz der Holzklasse AI und AII am Markt für den Betrieb des Biomassenetzes in Hochbrück (Bedarf ca. 135.000t Altholz im Jahr) zu beschaffen ist.
Da die Stadtverwaltung nicht erkannte, dass durch diese strengeren Auflagen der Genehmigungsbehörde die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Biomassenetzes in Hochbrück in Frage stand und am ursprünglichen Geschäftskonzept festhielt, waren die späteren Zahlungsschwierigkeiten der EWG vorprogrammiert. Der Stadt Garching ist dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden. Diesen Schaden hat die Spitze der Stadverwaltung zu verantworten und nicht der Stadtrat, da dieser bei seiner Zustimmung zu den Kreditverträgen und Darlehen für die EWG nicht umfassend informiert war!
Auf Grund der Tatsache, dass das Biomassenetz in Hochbrück nach dem ursprünglichen Businessplan unter Verwendung von Hölzern der Holzklasse AI und AII wirtschaftlich nicht zu realisieren ist, hat die Stadtverwaltung nun entschieden, ganz auf die Biomasse zu verzichten.
In der Broschüre zur Bürgerversammlung 2013 heißt es: “Der ursprünglich bereits zum jetzigen Zeitpunkt angedachte Bau eines Biomasseheizwerkes muss aufgrund aktueller Untersuchungen zunächst verschoben werden. Die Marktbedingungen für den Energieträger Biomasse sind derzeit sehr ungünstig. Hohe Auflagen an Errichtung und Betrieb, verschlechterte Förderbedingungen und vor allem ein stabil niedriger Gaspreis machen einen Kraftwerksbau zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlich nicht vertretbar. Diese Planung wird die EWG bis auf weiteres zurückstellen und zunächst die Geothermie stärker ausnutzen.”
Im Garchinger Leitbild verankerte Ziel zur “Energieversorgung und Klimaschutz” heißt es:
“Wir streben an, eine Versorgung der Stadt ausschließlich mit erneuerbaren Energien zu erreichen. Dazu soll die Energieeinsparung sowie die Energiegewinnung aus Geothermie, Solaranlagen und Biomasse gefördert werden. Unser Ziel ist es, bis zum Jahr 2021 die Siedlungs- und Gewerbegebiete der Stadt aus heimischen regenerativen Energiequellen zu versorgen.
Wir setzen uns dafür ein, dass bis zum Jahr 2025 auch das Wissenschafts- und Forschungsgelände mit erneuerbaren Energien versorgt wird.”
Mit der Abkehr von der Biomasse ist dieses Ziel nicht mehr erreichbar!
Norbert Fröhler
Stadtrat
[1] § 16 des Beteiligungsvertrag (vgl. Stadtratssitzung vom 22.01.2009)
[2] Link zu Art 20 BayGO
[3] Link zu Art 50 BayGO
[4] Link zu Art 49 BayGO