Die Umsetzung von Einheimischenmodellen hat in Garching eine jahrzehntelange Praxis. Diese sinnvolle Tradition sollte fortgesetzt werden, auch wenn zuletzt das Einheimischenmodell am Mühlfeldweg ein Verlust und viel Ärger für die Stadt Garching bedeutete. Die Schlussfolgerung hieraus kann nicht sein, dass künftig auf Einheimischemodelle verzichtet wird, wie sich Frau Bürgermeisterin Hannelore Gabor in der Informationsveranstaltung der Agenda21 zur Kommunikationszone am 15.04.2013 geäußert hatte, sondern dass der Grundgedanke des Einheimischenmodells beibehalten wird. Da gegenüber früheren Zeiten Einheimischenmodelle nicht mehr zur Haushaltssanierung beitragen können, muss bei der Umsetzung des Einheimischenmodells auf Kostenneutralität geachtet werden.

Neu eingeführt soll werden, dass Bürger aus Garching und Berufseinpendler nach Garching mit mittleren Einkommen vergünstigtes Eigentum in den Neubaugebieten erwerben können, wobei Familien mit Kinder zu bevorzugen sind. Darüberhinaus können auch private Kapitalanlegern vergünstigte Wohnungen zur Vermietung erwerben, wenn Sie den Preisvorteil an ihre Mieter weitergeben.

Ansatzpunkt für die Schaffung von sozial vergünstigten Wohnraum ist eine Ermäßigung beim Grundstückspreis. Entweder stellt die Stadt Garching vergünstigte Baugrundstücke bereit oder verpflichtet durch einen städtbaulichen Vertrag private Eigentümer Baugrundstücke zu unter dem Verkehrswert liegenden Preisen zu verkaufen. Der verbilligte Grundstückspreis wird voll an die Wohnungskäufer weitergegeben. Im Einheimischenmodell der Stadt München beträgt zum Beispiel der Grundstückspreis je nach Höhe des Einkommens des Käuferhaushalts entweder 375 Euro,  525 Euro oder 675 Euro je qm Geschossfläche und liegt damit weit unter dem üblichen Verkehrswert. Damit liegen die Verkaufspreise für Eigentumswohnungen bei rund 2.800 Euro, 3.000 Euro oder 3.200 Euro je qm Wohnfläche. Der Verkauf der Wohnungen erfolgt an Selbstnutzer mit mittleren Einkommen, welche noch weitere Kriterien erfüllen müssen. Die Wohnung muss 20 Jahre selbst genutzt werden. Einem vorzeitigen Verkauf kann nur aus wichtigen Gründen und beim Weiterverkauf an Berechtigte zu den Gestehungskosten zugestimmt werden.

Soweit nicht genügend Selbstnutzer als Käufer gefunden werden, können die vergünstigten Wohnungen auch an Kapitalanleger verkauft werden. Diese sind aber verpflichtet, die Wohnungen nur an Haushalte mit einem mittleren Einkommen unter Weitergabe eines Mietpreisvorteil (z.B. beim München Modell 1,50 Euro je qm Wohnfläche monatliche Ermäßigung gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete) zu vermieten. Für weiterführende Informationen wird auf die Homepage der Stadt München verwiesen.

Den städtebaulichen Verträgen soll, entgegen der bisherigen Praxis, in öffentlicher Sitzung zugestimmt werden. Dies stellt für den Bürger die erforderliche Transparenz her, um den Abwägungsprozess des Stadtrates nachzuvollziehen. Dies schließt nicht aus, dass im Vorfeld oder Teile der städtebaulichen Verträge nicht-öffentlich behandelt werden, soweit dies berechtigte Interessen Einzelner erfordert.

Der Antrag der Bürger für Garching wurde in der Sitzung des Stadtrates am 25.7.2013 behandelt. Der Vorschlag der Verwaltung, dass keine Regelung zugunsten Ortsansässiger in die städtebaulichen Verträge mit den Grundstückseigentümern in der Kommunikationszone aufzunehmen sein sollte, wurde von der Mehrheit des Stadtrates so nicht akzeptiert. Der Antrag wurde daher zurückgestellt und zur Beratung in den zuständigen Ausschuss verwiesen.


Norbert Fröhler

Ich war von 2002 bis 2015 Stadtrat und informiere Sie in meinen Beiträgen über kommunalpolitische Themen aus der Stadt Garching b. München, die mir wichtig sind.